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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Thierry Roussey – Chef Privé

Für alle Aufträge gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Thierry Roussey – Chef Privé


Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei einem Zeitraum von mehr als vier Monaten zwischen Auftragsannahme und dem Tag der Leistungserbringung behält sich Thierry Roussey – Chef Privé – das Recht vor, aufgrund veränderter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen eine Preisänderung vorzunehmen.
 
Auftragsannahme
Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend.
 
Teilnehmerzahl & Leistungsbeschreibung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Thierry Roussey – Chef Privé – die genaue Anzahl der Teilnehmer und die konkrete Speisen- und Getränkeauswahl bis spätestens 5 Werktage vor der Veranstaltung verbindlich mitzuteilen. Die Angaben gelten als Vertragsinhalt und sind Grundlage der Abrechnung. Hilfsköche und/oder zusätzliches Servicepersonal sind vom Auftraggeber direkt zu bezahlen.

Thierry Roussey – Chef Privé– verpflichtet sich zur Vorbereitung eines Essens für die vom Auftraggeber verbindlich mitgeteilte Anzahl an Personen in den Privat- oder Geschäftsräumen des Kunden. Im Preis enthalten sind der Einkauf der Zutaten, die Zubereitung der Speisen, das Servieren am Tisch (bis zu 7 Teilnehmer) und das ordnungsgemäße Hinterlassen der Küche. Es wird für alle geladenen Gäste dasselbe Menü am Tisch serviert. Ausnahmen (z.B. bei Vegetariern) müssen vorab individuell abgesprochen werden.
Um eine gleichbleibende Qualität und Frische der verwendeten Zutaten zu garantieren, behält sich der Koch vor, aufgrund von Marktgegebenheiten Einzelelemente des Menüs zu verändern oder durch ein ähnliches Produkt zu ersetzen, welches dem hohen Qualitätsstandard von Thierry Roussey –Chef Privé– entspricht.
 
Reklamation
Offensichtliche Mängel werden nur berücksichtigt, wenn die Beanstandung unverzüglich nach Verkostung des Menüs erfolgt. Verdeckte Mängel der servierten Ware müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Tagen nach dem Entdecken, mitgeteilt werden.
 
Rechnung & Zahlung
Die Leistungen von Thierry Roussey –Chef Privé – sind ohne jeden Abzug spätestens am Tag der Veranstaltung zur Zahlung fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Zahlung erfolgt in bar gegen Quittung oder Rechnung. Im Falle einer Überweisung hat die Gutschrift bis spätestens zum Tag der Veranstaltung auf dem Konto von „Chef Privé“ zu erfolgen. Eine Anzahlung in Höhe von 30 Prozent der Gesamtsumme kann bei Reservierungsbestätigung angefordert werden. Im Falle des Zahlungsverzugs werden die gesetzlichen Verzugszinsen erhoben. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens behält sich Thierry Roussey – Chef Privé – vor.
 
Kilometergeld
An- und Abreise innerhalb der ersten 25 km ab München (Dauthendeystr. 23, 81377 München) sind kostenlos. Jeder weitere gefahrene Kilometer wird mit 0,67 Euro zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt.
 
Verlust & Beschädigung von Mietgegenständen
Für Gegenstände, die Thierry Roussey – Chef Privé – zur Durchführung des Auftrags dem Auftraggeber zur Verfügung stellt (z.B. Geschirr usw.), obliegt dem Auftraggeber von der Übernahme bis zur Rückgabe die Sorgfaltspflicht. Bei Beschädigung oder Verlust durch Verschulden des Auftraggebers werden die Kosten der Wiederbeschaffung beziehungsweise der Reparatur in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber haftet für seine Gäste.
 
Stornierung
Eine Woche vor dem gebuchten Termin braucht Thierry Roussey-Chef Privé- die definitive Gästeanzahl und das gewünschte Menü. Sie können bis 5 Tage vor Ihrem Termin die Gästeanzahl ändern. Wenn Sie 4 Tage vor Ihrem Termin absagen oder sich die Gästeanzahl verändert, stelle ich (Thierry Roussey) 50 Prozent des Menüpreises in Rechnung. Wenn Sie am selben Tag stornieren oder sich die Gästeanzahl verringert, stelle ich (Thierry Roussey - Chef Privé-) 100 Prozent des Menüpreises in Rechnung.
 
Haftung
Thierry Roussey – Chef Privé- haftet für bei der Durchführung des Abends entstehende Schäden in den Räumlichkeiten des Auftraggebers, die nicht Personenschäden sind, und keine Kardinalpflichten betreffen, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
 
Schriftform
Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
 
Gerichtsstand & anwendbares Recht
Gerichtsstand ist, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann ist und der Auftrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, München. Es kommt deutsches Recht zur Anwendung.

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